MÄNGELRÜGE
Mängelrüge
13. Der Ort der Geltendmachung der Mängelrüge der Ware ist der Sitz des Betreibers. Die Mängelrüge muss in schriftlicher Form geltend gemacht werden, und zwar durch die Ausfüllung des entsprechenden, von der Webschnittstelle des Onlineshops verfügbaren Formulars. Reklamationsformular verfügbar unten auf der Hauptseite dem Reiter: INFORMATIONEN: Mängelrüge
14. Die sich aus der Mängelhaftung des Verkäufers ergebenden Rechte des Käufers, einschließlich der Garantiehaftung des Verkäufers, hat der Käufer beim Verkäufer durch die Absendung der jeweiligen Ware an die Adresse des Betreibers und durch die Information über diese Tatsache per E-Mail geltend zu machen. Als Zeitpunkt der Geltendmachung der Mangelrüge gilt der Zeitpunkt, in dem der Verkäufer von dem Käufer die beanstandete Ware erhalten hat.
15. Der Betreiber ist verpflichtet, die vom Käufer an die Adresse des Betreibers gelieferte Mängelrüge anzunehmen. Der Käufer hat das Recht, einen Beleg über die Annahme der Ware zur Reklamation zu verlangen, der per E-Mail an die Adresse des Käufers gesendet wird.
16. Bei der Geltendmachung der Mängelrüge ist immer der Abschluss des Kaufvertrags nachzuweisen, und zwar am besten durch die Vorlage des Belegs über den Einkauf – der Rechnung, weiters des Garantiescheins und die ausführliche Beschreibung des Produktmangels. Die Ware wird nicht zur Reklamation angenommen, wenn der Käufer zusammen mit ihr den Garantieschein, den Lieferschein oder den Verkaufsbeleg nicht zur Einsichtnahme vorlegt oder zumindest seine Kopie nicht liefert. Des Weiteren ist der Käufer verpflichtet, die Beschreibung des Qualitätsmangels der Ware, wegen welcher er sie reklamiert, zu liefern.
17. Der Käufer hat das Recht auf Erledigung der Reklamation innerhalb von 30 Kalendertagen nach ihrer Annahme durch den Betreiber.
18. Sollte die Sache bei ihrer Übernahme durch den Käufer dem Kaufvertrag nicht entsprechen, so ist der Käufer berechtigt zu verlangen, dass der Betreiber die Sache kostenlos und ohne unnötigen Verzug in den dem Vertrag entsprechenden Zustand versetzt, und zwar je nach Wunsch des Käufers entweder durch den Umtausch der Sache oder durch ihre Reparatur; ist ein solches Vorgehen nicht möglich, kann der Käufer einen angemessenen Nachlass auf den Preis der Sache verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Käufer vor Übernahme der Sache über die Kaufvertragswidrigkeit Bescheid wusste oder die Kaufvertragswidrigkeit selbst verursacht hat.
Reklamationsformular.pdf - HIER